Auszug aus der Landesspielordnung
5.1.2
Im Regelfall (Fall 0) steigt eine Mannschaft in die Regionalliga
auf und aus der Regionalliga steigt eine Mannschaft ab.
Aus dem vorstehenden Regelfall ergibt sich folgende Auf- und
Abstiegsregelung:
Aus der Verbandsliga steigen 3 Mannschaften ab. Aus der
Landesliga bis Bezirksklasse steigen je 2 Mannschaften ab.
Die Ersten der Landesliga bis einschl. Kreisliga steigen
direkt auf. Die Ersten der Kreisligen können zusätzlich
an den Aufstiegsspielen zur Bezirksliga teilnehmen. Die jeweils
Zweiten nehmen an den Aufstiegsspielen der nächsthöheren
Liga teil.
Tritt der Regelfall nicht ein, kann dies zu vermehrtem Auf-
oder Abstieg führen.
Sonderregelungen, ergänzend zum Regelfall, sind vor der
Saison zu veröffentlichen.
Erfolgt diese Veröffentlichung nicht vor dem ersten
Spieltag der Saison, ist sie umgehend nachzuholen.
Ergänzend zum Regelfall ergeben sich vor der Saison
2016/2017 für folgende Spielklassen
Sonderregelungen:
-
VLF: Belegt die Landesauswahl (VCO) am Ende der Saison
einen Aufstiegs- oder Relegationsplatz,
so rückt/en das/die
nächstplatzierte/n Team/s nach.
Es steigen 3
Mannschaften ab. Platz 9 spielt in der Relegation.
Sollte die
Landesauswahl (VCO) am Ende der Saison Platz 10, 11 oder 12
belegen, steigt Platz 9 ab.
Sollte die
Landesauswahl (VCO) am Ende der Saison Platz 9 belegen, spielt
Platz 8 in der
Relegation.
-
BLF2: Belegt die Landesauswahl (VCO) am Ende der Saison
einen Aufstiegs- oder Relegationsplatz, so rückt/en
das/die
nächstplatzierte/n Team/s nach.
Sollte die
Landesauswahl (VCO) am Ende der Saison Platz 8 oder 9 belegen,
steigt Platz 7 ab.
-
BLM3: Belegt die Landesauswahl (VCO) am Ende der Saison
einen Aufstiegs- oder Relegationsplatz, so rückt/en
das/die
nächstplatzierte/n Team/s nach.
Sollte die
Landesauswahl (VCO) am Ende der Saison Platz 8 oder 9 belegen,
steigt Platz 7 ab.
Fall NULL 16_17.pdf
veröffentlicht am Samstag, 10. September 2016 um 22:47; erstellt von Guhl, Lena
letzte Änderung: 13.09.16 21:11