Da es leider regelmäßig vorkommt, hier nochmal der Hinweis: ein Schiedsgericht hindert grundsätzlich keine Person daran am Spiel teilzunehmen.
Ob eine Person spielberechtigt ist oder nicht, gehört zum Aufgabenbereich des Spielausschuss.
(Ausnahme: Pokalspiele)
Die Sichtkontrolle kann nachgeholt werden, wenn die betreffende Person später auftaucht. Sie hat sich dann im spielbereiten Zustand beim 2.SR zu melden. (Idealerweise kann er/sie dann die eigene Spielerlizenz vorzeigen oder das SG hat sich die Person/das Gesicht gemerkt.)
veröffentlicht am Donnerstag, 30. Januar 2025 um 11:11; erstellt von Gawlik, Vivien