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Handlungsempfehlungen für den Sportbetrieb

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Durch den Neuerlass der Hamburgischen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 08.03.2021 sind erste Lockerungen für die Benutzung von öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen im Freien für den Sportbetrieb getroffen worden.

An dieser Stelle findet ihr die abgestimmten Handlungsempfehlungen (Version 1.7; gültig ab 08.03.2021) für den Sportbetrieb auf öffentlichen Sportanlagen (inklusive Schulsportplätzen). Die Handlungsempfehlungen können auch auf sog. vereinseigenen Sportanlagen (beispielsweise Sportrahmenvertragsflächen sowie überlassene Sportanlage) durch die Sportvereine angewendet werden.

Anhänge:

2021-03-08-handlungsempfehlung-bezirkliche-sportanlagen.pdf (123 kB)

veröffentlicht am Dienstag, 9. März 2021 um 12:21; erstellt von Jany (HVbV), Andrea
letzte Änderung: 10.10.20 09:14