Pressemeldung: Hamburg weiter vorsichtig: Corona-Verordnung gilt bis 30. November weiter

HVBV | News

Pressemeldung des Hamburger Senats

25. August 2020

Hamburg weiter vorsichtig:
Corona-Verordnung gilt bis 30. November weiter – Senat beschließt Anpassungen. Keine umfassenden Lockerungen.

Der Senat hat heute beschlossen, die Hamburger Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus bis 30. November 2020 zu verlängern und hat nur wenige Veränderungen vorgenommen, die ab dem 1. September 2020 gelten werden. Umfassende Lockerungen sind nicht vorgenommen worden.

Die Lage in Hamburg hat sich nach der erwartbaren Zunahme an Infektionsfällen durch den Ferienreiseverkehr stabilisiert. Mit Blick auf die bundesweite Entwicklung, aber auch den beginnenden Herbst und die erneute Ferienzeit bleibt der Hamburger Senat bei seiner vorsichtigen Strategie in der Pandemiebekämpfung: Der überwiegende Teil des gesellschaftlichen Lebens kann stattfinden, wenn Hygieneregeln und besondere Auflagen beachtet werden.

Unverändert gültig bleibt somit Teil 3 der Verordnung, in dem allgemeine Hygienevorgaben, Schutzkonzepte, Maskenpflicht und Regeln für Veranstaltungen beschrieben werden. Die Einhaltung dieser Grundregeln bleibt die Voraussetzung für alle zugelassenen Aktivitäten. Die vorgenommenen Änderungen beziehen sich auf folgende Bereiche:

Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ist nun auch Teil der Verordnung. In Bus, Bahn und Taxi muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – ansonsten kann die Beförderung verweigert werden. Diese Klarstellung dient der Durchsetzbarkeit der Maskenpflicht und damit dem Schutz der Fahrgäste. Unabhängig von der Verordnung ist bereits am Montag eine Regelung des HVV in Kraft treten, mit der Verstöße gegen die Maskenpflicht mit einer Vertragsstrafe sanktioniert werden. Wer ohne korrekt sitzende, Mund und Nase bedeckende Maske in den HVV-Verkehrsmitteln oder im fahrkartenpflichtigen Bereich der Haltestellen angetroffen wird, muss 40 Euro zahlen.

Zum Schutz besonders verletzlicher Personengruppen dient auch die Regelung, dass Einrichtungen für öffentliche Unterbringung, Einrichtungen der Eingliederungshilfe z.B. für Menschen mit Behinderung, sowie Pflegeeinrichtungen nicht von Personen betreten dürfen, die zuvor in einem Risikogebiet waren. Diese dürfen die Einrichtungen erst wieder besuchen, wenn sie einen negativen Test vorweisen können oder eine 14-tägige Quarantäne durchgeführt haben.

Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bleiben bis zum 30. November untersagt.

Im Sport können Mannschaften mit bis zu 30 Personen wieder trainieren und auch Wettkämpfe bestreiten. Die zeitliche Beschränkung bei Sportplätzen entfällt. Saunen dürfen unter engen Auflagen wieder betrieben werden.

Buffets mit Selbstbedienung sind wieder zulässig. Im Handel entfällt die Regelung, dass pro 10 Quadratmetern Fläche nur eine Person anwesend sein darf.

Die aktualisierte Verordnung sowie ein umfangreiches FAQ sind abrufbar unter www.hamburg.de/corona.

Rückfragen der Medien
Sozialbehörde
Martin Helfrich, Pressesprecher
Telefon: 040 42863 2889
E-Mail:
pressestelle@soziales.hamburg.de 
Internet:
www.hamburg.de/sozialbehoerde
Twitter, Facebook, Instagram: @sozialbehoerde

veröffentlicht am Mittwoch, 26. August 2020 um 11:06; erstellt von Jany (HVbV), Andrea
letzte Änderung: 26.08.20 11:07

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