Internationales Transferzertifikat (ITC)

Ab der Saison 2023/24 benötigen SpielerInnen, deren Ursprungsverband nicht Deutschland ist, ein gültiges Internationales Transferzertifikat, um eine Spielberechtigung für den allgemeinen Spielverkehr in allen Spielklassen des HVbV zu erhalten. Diese Regelungen gilt es auf Landesverbandsebene für alle Spielklassen umzusetzen. Für minderjährige SpielerInnen werden keine Gebühren erhoben.

Als Ursprungsverband gilt der Verband, für den ein Spieler in der Saison erstmals registriert wurde, in der er 14 Jahre alt wird bzw. älter ist. Diese Regelung gilt seit dem Zeitpunkt der Verabschiedung der Sports Regulations (13.11.2020).

Um eine Spielberechtigung für nichtdeutsche Spieler in Deutschland zu erhalten, ist es notwendig einen Internationalen Transfer im Onlinesystem der FIVB durchzuführen. Bei erfolgreicher Durchführung eines Transfer, erhält der Spieler ein "International Transfer Certificate" (ITC), mit dem bei der Passstelle ein Spielerpass für eine Saison beantragt werden kann. Wie dies durchzuführen und was zu beachten ist, lesen Sie im Leitfaden (siehe Downloads).

Internationale Transfers

Für Transfers zu einem Verein unter der 2. Bundesliga ist der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) verantwortlich, für Transfers in die 1. oder 2. Bundesliga die Volleyball Bundesliga (VBL). Bitte beachten Sie, dass das Transferfenster im Onlinesystem der FIVB ab August jedes Jahres geöffnet ist und erst dann Transfers initiiert werden können.

Kontakte:

Deutscher Volleyball-Verband
Tel.: 069-695001-0
E-Mail: transfer@volleyball-verband.de

Volleyball Bundesliga
Tel.: 030-200507011
E-Mail: knospe@volleyball-bundesliga.de

Infos für die Saison 25/26

Der Internationale Volleyball-Verband (FIVB) hat darüber informiert, dass ITC-Antragstellungen für die kommende Saison ab 04.08.2025 in der FIVB-Datenbank VIS möglich sein werden.

Aktuell sind keine größeren Änderungen im Verfahren bekannt. Der DVV wird dennoch seinen Leitfaden für Amateurvereine auf die Saison 2025-26 hin aktualisieren.

Wie in den Vorsaisons wird der DVV die Rechnungen zu den Bearbeitungsgebühren erst im Nachgang versenden, um Verzögerungen so gering wie möglich zu halten.

Bitte beachten Sie auch weiterhin die gesonderten Informationen zu ITC-Regelungen von Minderjährigen und Flüchtlingen.

Momentan versuchen viele Vereine einen gerade abgelaufenen Transfer zu verlängern.  Diese Option ist aber an einen entsprechend langen „Contract“-Zeitraum gebunden. Sollte im zu verlängernden ITC z.B. ein „Contract“-Ende 30.06.2025 eingetragen sein, so kann das ITC nicht über dieses Datum hinaus verlängert werden. Die jetzt mögliche Option in VIS dient nach Aussage der FIVB allein dafür, ein ITC bis zu einem Saisonende unkompliziert verlängern zu können, falls das ITC zu früh ablaufen sollte.

Neue ITC-Anträge oder Verlängerungen von Mehrjahrestransfers werden erst nach der Freischaltung der Saison ab dem 04.08. möglich sein.

Downloads

Information_zu_ITC_fuer_Fluechtlinge_25-26

Internationale_Transfers_von_Minderjaehrigen_25-26

ITC-Leitfaden_fuer_Amateurvereine_Stand_August_2025