Liebe Volleyballerinnen und Volleyballer,
aus aktuellem Anlass möchten wir euch über die geplante Einführung einer DVV-Card durch den Deutschen Volleyball-Verband informieren. Auf dem Hauptausschuss des Deutschen Volleyball-Verbandes Anfang März wurde die Einführung einer kostenfreien DVV-Card mehrheitlich beschlossen.
Zur kommenden Saison 2018/2019 ist die DVV-Card verpflichtend für alle Spieler/Innen mit einem ePass für Damen, Herren, Senioren, Jugend ab U14. Die Registrierung für die DVV-Card erfolgt über unsere Verwaltungssoftware SAMS mit Umleitung in das DVV-Portal.
Künftig ist ein Passinhaber also gefordert, bei der Beantragung/Verlängerung des Spielerpasses auch seine Registrierung im DVV-Portal vorzunehmen und sich seine lebenslange DVV-ID abzuholen. Diese DVV-ID wird gebraucht, um einen ePass zu beantragen.
Im Übrigen kann weiterhin ein Vereinsverantwortlicher ePässe für seine Spieler beantragen, diese werden ab dem Zeitpunkt der Zuordnung in SAMS zu einer Mannschaftsliste des Vereins dann befristet (voraussichtlich 28 Tage) gültig sein. Während dieser Frist muss jeder Spieler seine DVV-ID durch Registrierung im DVV-Portal nachholen, falls bei der Beantragung durch den Verein noch keine DVV-ID in SAMS vorlag. Nach Ablauf der Frist wird der ePass ungültig und die Spielberechtigung in der Mannschaftsliste erlischt. Sobald die DVV-ID nachgereicht wird, ist der ePass ab dem Zeitpunkt der Nachreichung wieder spielberechtigt. Alle Spiele, für die dieser Spieler im Zeitraum der Befristung spielberechtigt gewesen ist, werden nach ihrem sportlichen Ausgang gewertet, auch wenn nach Ablauf der Befristung die Spielberechtigung wegen immer noch fehlender DVV-ID erlischt.
Für Beachvolleyballer gilt die Pflicht erst ab Januar 2019.
Im März hat der DVV-Vorstand die neue Plattform vorgestellt, über die künftig die DVV-Card beantragt werden muss. Es soll eine Plattform für den Volleyball-Breitensport in Deutschland werden und zur Mitgliedergewinnung dienen. Das Portal soll dem Volleyballer attraktive Partnerangebote bieten. Die Mehrwerte findet ihr in beigefügter Präsentation im rechten Frame.
Kostenpflichtige DVV-Card ab 2019/20 vom DVV geplant
Für den DVV-Hauptausschuss am 17.06.2018 hat der DVV-Vorstand einen Antrag auf Einführung einer kostenpflichtigen DVV-Card ab der Saison 2019/2020 gestellt. Geplant sind 12,00 € pro Saison für Erwachsene und 6,00 € pro Saison für Jugendliche.
Diese Jahresgebühr soll vom 1.7. bis zum 30.6. des Jahres gelten und wäre von jedem registrierten Nutzer im DVV-Portal persönlich zu zahlen. Es würde also kein Zahlungsweg von den Vereinen über die Landesverbände zum DVV erfolgen.
Selbstverständlich werden die aktuellen Datenschutzrichtlinien der EU vom Mai 2018 umgesetzt, d.h. kein Nutzer kann verpflichtet werden, seine Daten für Werbezwecke freizugeben.
Der DVV-Vorstand ist der Meinung, dass nur mit diesem Portal und der entsprechenden Anzahl registrierter Volleyballer eine Vermarktungsmöglichkeit für die Zukunft besteht und eine vernünftige finanzielle Ausstattung zur Bewältigung der sportlichen Aufgaben besteht. Damit ihr euch ein eigenes Bild darüber machen könnt, stellen wir euch im Anhang die uns bisher vorliegenden Information vor.
Copyright: Volleyball in Baden (H. Schell)
DVV-Portal_Präsentation_180518.pdf
DVV Portal_FAQ 180516_FINAL.PDF